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Der „Wonnemonat“ wird zum „Tonnemonat“: Was ab Mai 2025 nicht mehr in die Biotonne darf

Das Thema Mülltrennung wird zunehmend komplexer – im Sinne von weniger Mikroplastik gibt es ab Mai erneut einige Neuerungen zu beachten.
Um Strafen zu vermeiden, sollte man beim Entsorgen künftig besonders aufmerksam sein, denn es wird zunehmend strenger kontrolliert.

Was ändert sich 2025 beim Biomüll?

Damit sichergestellt wird, den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt zu verringern, wird der Mai 2025 zum „Wonnemonat“ für die Biotonne – bei Missachtung allerdings ganz und gar nicht für’s Portemonnaie! Denn weist die heimische Biotonne dann noch einen Fremdstoffanteil von mehr als drei Prozent auf, drohen dem Besitzer ernsthafte Konsequenzen. Von der Nichtleerung der Tonne als harmlosester Variante bis hin zu erheblichen Geldstrafen (je nach Kommune bis zu 2.500,- €), reichen die potentiellen Sanktionen. Die Bußgelder könnten in Zukunft zunehmend strenger durchgesetzt werden, um die Einhaltung der neuen Regeln zu gewährleisten.
Es lohnt sich also, genau Bescheid zu wissen.

Die neue Bioabfallregelung ist die unmittelbare Konsequenz aus den stetig steigenden Fremdstoffmengen, die in deutschen Biotonnen gefunden werden. Durch strengere Kontrollen soll der Trend nun umgekehrt werden, um eine möglichst saubere und effiziente Verwertung des Biomülls mit möglichst wenig Fremdstoffen zu erreichen.
Daher werden die Technischen Betriebe auch weiterhin Sichtkontrollen der Behälter vornehmen. Sollte die Biotonne falsch befüllt sein, wird sie stehen gelassen. Die Tonne kann dann entweder als Sonderleerung über den Restabfall kostenpflichtig entsorgt werden oder die Störstoffe werden vom Besitzer entfernt und die Tonne kann als Biomüll bei der nächsten Leerung entsorgt werden.

Was darf ab Mai nun also nicht mehr in die Biotonne?

Bekanntermaßen gibt es schon seit jeher eine lange Liste von Stoffen, die nichts in der Biotonne zu suchen haben, allen voran Plastikflaschen. Die Liste wird durch die neue Regel ab sofort vor allem hinsichtlich problematischer Stoffe erweitert, die entweder nicht biologisch abbaubar sind oder Schadstoffe enthalten, die den Kompost verunreinigen könnten.
Dazu zählen:

  • Behandeltes Holz
  • Asche
  • Kerzenreste
  • (Bio)Plastik-Verpackungen, auch keine biologisch abbaubaren
  • Gummiartikel
  • Keramik
  • Lederreste
  • Steine
  • Glas
  • Medikamente
  • Hygieneartikel

Es ist besonders wichtig, darauf zu achten, derartige Stoffe nicht im Biomüll zu entsorgen, da durch sie Kunststoffteilchen in den Müll gelangen, welche sich nicht zersetzen und den Kompost und damit den Boden nachhaltig verschmutzen. Das hat negative Einflüsse auf die Gesundheit von Pflanzen, Tieren und letztlich auch Menschen.

Die neuen Strafen sollen die Menschen jedoch nicht nur abschrecken, sondern vor allem das Bewusstsein für richtige Mülltrennung schaffen.

Die TBR bitten alle Remscheiderinnen und Remscheider um Beachtung der neuen Gesetzesgrundlage und bedanken sich für Ihre aktive Mithilfe beim Umweltschutz!

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