Neue EU Restmüll-Verordnung ab 2025 – Was Sie wissen müssen:
Ab 01.01.25 tritt ein EU-Gesetz in Kraft, welches die Entsorgung von Textilmüll im Sinne des Umweltschutzes neu regelt.
Bisher galt, dass kaputte Kleidung nicht im Altkleidercontainer landen sollte. Diese tatsächlich ausgedienten Klamotten landeten daher bisher oft in der Restmülltonne.
Ab Januar ist es nun allerdings nicht mehr erlaubt, aussortierte Textilien im Restmüll (schwarze Tonne) zu beseitigen.
Löchrige, gerissene, verfärbte oder ausgeleierte Kleidung muss dann vielmehr über die bekannten Altkleidercontainer entsorgt werden - und zwar zum Zweck des verbesserten Recyclings!
Von der neuen Regelung betroffen sind neben Bekleidung auch Bettwäsche, Handtücher, Vorhänge u.ä.
Wie entsorge ich alte Textilien ab 2025 richtig?
In Remscheid existiert bereits ein funktionierendes Sammelsystem für Altkleider, das weiter gestärkt werden soll. Altkleidercontainer sind in vielen Wohngebieten zu finden und bieten eine einfache Möglichkeit, alte Textilien umweltgerecht zu entsorgen.
Eine Liste der Standorte finden Sie hier.
Natürlich können größere Mengen auch an den Altkleidercontainern unserer Wertstoffhöfe abgegeben werden.
Dabei gilt wie immer: Die Nutzung des Wertstoffhofes Solinger Straße ist ausschließlich mit einem Termin, der nur über das Terminvergabesystem vergeben wird, möglich.
Zum Hintergrund:
Laut EU sei die Textilwirtschaft ein großer Umwelt- und Klimasünder. Sie verursache mehr Treibhausgase als alle internationalen Flüge und Schiffe zusammen. Um diese dargelegte Umweltbelastung zu reduzieren, werden nun die Entsorgungspraktiken entsprechend geändert.
Das Recycling von Textilien steht vor großen Herausforderungen, insbesondere durch die sog. „Fast-Fashion-Industrie“, bei der Kollektionen trendbezogen, schnell und kurzlebig designt und anschließend zu Niedrigstpreisen produziert und verkauft werden.
Verbraucher können durch bewussten Konsum, längere Nutzung und Reparatur ihrer Kleidung zur Reduzierung von Textilmüll beitragen.