Aktuelles

Mobile Gartenabfallsammlung startet am 1. April

Am Samstag, dem 01.04.2023 startet die mobile Gartenabfallsammlung in den Stadtbezirken. Hier finden Sie eine Übersicht der Termine.

Bitte beachten Sie, dass die Anlieferung von Gartenabfall mit Anhänger und Transporter grundsätzlich nur auf dem Wertstoffhof möglich ist.

Ab dem 01.04.2023 sind Gartenabfallanlieferungen montags bis samstags auf dem Wertstoffhof wieder ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten möglich.

9. und 10. März - Warnstreik bei der Müllabfuhr

Am 09. und ggf. auch am 10.03.2023 kann es zu streikbedingten Störungen in der Abfallentsorgung kommen.

Die Technischen Betriebe werden versuchen, die unterbliebenen Leerungen von Abfallbehältern kurzfristig nachzuholen.

Sollte eine kurzfristige Nachholung in dieser Woche nicht erfolgen, können in der kommenden Woche am Leerungstag Müllsäcke (keine amtlichen Müllsäcke!) neben die Mülltonnen gestellt werden. Nicht geleerte 14-tägige oder vierwöchentliche Tonnen können dann ebenfalls zur Leerung auf dem Gehweg bereit gestellt werden.

Die TBR bitten um Verständnis.

Auf die nachfolgende satzungsrechtliche Regelung wird hingewiesen:

§ 24 der Abfallsatzung - Unterbrechung der Abfallentsorgung

(1) Unterbleibt die der Stadt obliegende Abfallentsorgung bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen oder Verspätungen infolge von (…) Streiks, werden die erforderlichen Maßnahmen so bald wie möglich nachgeholt.

(2) In Fällen des Abs. 1 besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren oder auf Schadensersatz.

 

08.03.2023 Einschränkungen bei der Müllabfuhr

Witterungsbedingt ist es am Mittwoch, 08.03.2023 zu Störungen in der Abfallentsorgung gekommen. Trotz zum Teil angelegter Schneeketten konnten leider nicht alle Tonnen planmäßig geleert werden.

Am 09. und ggf. auch am 10.03.2023 kann es darüber hinaus zu streikbedingten Störungen in der Abfallentsorgung kommen.

Die Technischen Betriebe werden versuchen, die unterbliebenen Leerungen von Abfallbehältern kurzfristig nachzuholen.

Sollte eine kurzfristige Nachholung in dieser Woche nicht erfolgen, können in der kommenden Woche am Leerungstag Müllsäcke (keine amtlichen Müllsäcke!) neben die Mülltonnen gestellt werden. Nicht geleerte 14-tägige oder vierwöchentliche Tonnen können dann ebenfalls zur Leerung auf dem Gehweg bereit gestellt werden.

Die TBR bitten um Verständnis.

Auf die nachfolgende satzungsrechtliche Regelung wird hingewiesen:

§ 24 der Abfallsatzung - Unterbrechung der Abfallentsorgung

(1) Unterbleibt die der Stadt obliegende Abfallentsorgung bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen oder Verspätungen infolge von (…) Streiks, werden die erforderlichen Maßnahmen so bald wie möglich nachgeholt.

(2) In Fällen des Abs. 1 besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren oder auf Schadensersatz.

 

28. Februar - Warnstreik bei der Müllabfuhr

Am 28. Februar kann es zu streikbedingten Störungen in der Abfallentsorgung kommen.

Die Technischen Betriebe werden versuchen, die unterbliebenen Leerungen von Abfallbehältern kurzfristig nachzuholen.

Sollte eine kurzfristige Nachholung in dieser Woche nicht erfolgen, können in der kommenden Woche am Leerungstag Müllsäcke (keine amtlichen Müllsäcke!) neben die Mülltonnen gestellt werden. Nicht geleerte 14-tägige oder vierwöchentliche Tonnen können dann ebenfalls zur Leerung auf dem Gehweg bereit gestellt werden.

Auf die nachfolgende satzungsrechtliche Regelung wird hingewiesen:

§ 24 der Abfallsatzung - Unterbrechung der Abfallentsorgung

(1) Unterbleibt die der Stadt obliegende Abfallentsorgung bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen oder Verspätungen infolge von (…) Streiks, werden die erforderlichen Maßnahmen so bald wie möglich nachgeholt.

(2) In Fällen des Abs. 1 besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren oder auf Schadensersatz

Die TBR bedanken bitten um Ihr Verständnis.

14. und 15. Februar - Warnstreik bei der Müllabfuhr

Am 14. Februar und am 15. Februar kann es zu streikbedingten Störungen in der Abfallentsorgung kommen. Die Technischen Betriebe werden versuchen, die unterbliebenen Leerungen von Abfallbehältern kurzfristig nachzuholen.

Sollte eine kurzfristige Nachholung in dieser Woche nicht erfolgen, können in der kommenden Woche am Leerungstag Müllsäcke (keine amtlichen Müllsäcke!) neben die Mülltonnen gestellt werden. Nicht geleerte 14-tägige oder vierwöchentliche Tonnen können dann ebenfalls zur Leerung auf dem Gehweg bereit gestellt werden.

Auf die nachfolgende satzungsrechtliche Regelung wird hingewiesen:

§ 24 der Abfallsatzung - Unterbrechung der Abfallentsorgung

(1) Unterbleibt die der Stadt obliegende Abfallentsorgung bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen oder Verspätungen infolge von (…) Streiks, werden die erforderlichen Maßnahmen so bald wie möglich nachgeholt.

(2) In Fällen des Abs. 1 besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren oder auf Schadensersatz

Die TBR bedanken bitten um Ihr Verständnis.