DIE FAHRBAHNREINIGUNG

unterwegs mit Besen und modernster Technik

Handkehrmaschiene in der Altstadt

Straßenreinigung ist keine leichte Arbeit. Zu jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter müssen die Mitarbeiter ihre Reinigungsaufgaben erfüllen und das oft zu Zeiten, zu denen die meisten Remscheider Bürger ihre Nachtruhe genießen. Denn um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden, werden die Hauptverkehrsstraßen sowie die Industrie- und Gewerbegebiete bereits während der Nacht gereinigt. Die Einkaufsstraßen fahren die Teams am frühen Morgen vor Geschäftsbeginn an. In Wohnbereichen wiederum nimmt der Einsatzplan auf das Ruhebedürfnis der Anlieger angemessen Rücksicht. Die Reinigung erfolgt hier tagsüber.

Entsprechend den Vorgaben der Satzung werden die Straßen je nach Reinigungsklasse ein- bis sechsmal wöchentlich und im Bedarfsfall sogar mehrmals täglich gereinigt. Natürlich fegen die Mitarbeiter heute nicht mehr alles von Hand. Um eine wirtschaftliche, schnelle und effektive Reinigung der Flächen sicherzustellen, verfügt die Straßenreinigung über einen umfangreichen Maschinenpark: von der handgeführten Kehrmaschine über die mittelgroßen Bürgersteigkehrmaschinen bis hin zu den großen Straßenkehrmaschinen, die im Winter zu Räum- und Streufahrzeugen umgebaut werden können.

Kehrmaschienenbesen

Damit die Bürger nicht unter vermeidbarem Lärm leiden müssen, werden ausschließlich geräuscharme "Silent"-Maschinen angeschafft. Diese saugenden, selbstfahrenden Kehrmaschinen arbeiten ähnlich einem riesigen Staubsauger. Um keinen unnötigen Staub aufzuwirbeln, wird der Schmutz zuerst mit Wasser eingesprüht, dann mit den rotierenden Bürsten zum Saugschacht transportiert und von dort in den Schmutzbehälter gesaugt.

In Bereichen, die für die Kehrmaschinen nicht zugänglich sind, greifen die Mitarbeiter allerdings nach wie vor zum Besen. Mehrere eingespielte Teams sorgen u. a. für die Sauberkeit auf Parkplätzen, in Parkbuchten und auf den Fahrbahnbereichen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit von den Großkehrmaschinen nicht gereinigt werden können. Hierzu gehören auch Verkehrsinseln und verkehrsberuhigte Bereiche mit den entsprechenden Einbauten. Mit gereinigt werden auch die Gehwege, auf denen die Stadt als Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks selbst reinigungspflichtig ist.