ENTWÄSSERUNG BEI NEUBAU UND ERWEITERUNGEN

Schnitt Hausanschluss Mischsystem

Jeder Anschluss eines Neubaus an die öffentliche Abwasseranlage wird vor Inbetriebnahme vom Grundstückseigentümer beantragt und von den Technischen Betrieben Remscheid genehmigt werden. Der formlose Entwässerungsantrag ist zweifach bei den TBR einzureichen. Nähere Informationen zur Beantragung, Genehmigung und Ausführung finden Sie in unserem Info-Blatt Anschluss.

Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Remscheid müssen alle auf dem Grundstück anfallenden Abwässer an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden (Anschluss- und Benutzungszwang). Dies sind das auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser und das auf bebaute oder befestigte Grundstücksflächen fallende Niederschlagswasser.

Als befestigte Flächen gelten alle künstlich befestigten Flächen, z.B. asphaltierte, plattierte oder gepflasterte Flächen. Auch mit so genanntem Ökopflaster belegte Flächen gelten als befestigte Flächen und unterliegen diesem Anschlusszwang.Ausnahmen sind nur in den seltenen Fällen möglich, bei denen ein unverhältnismäßig hoher, nicht zumutbarer Aufwand für den Anschluss nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis ist vom Grundstückseigentümer zu erbringen. Näheres hierzu finden Sie im Merkblatt Niederschlagswasserbefreiung

Oft komplizierter als bei einem Neubau ist es, ein bestehendes Gebäude nachträglich an die Kanalisation anzuschließen oder wenn aufgrund von Anbauten die Entwässerung geändert werden muss. Hier treten häufig dadurch Schwierigkeiten auf, dass die vorhandenen Leitungen veraltet sind und den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen – sei es, dass im Laufe der Jahre im "Do-it-yourself-Verfahren" an den Leitungen herumgebastelt wurde, dass Schmutz- und Regenwasser nicht getrennt abgeleitet werden oder Revisionsschächte fehlen. Oft muss auch die Fließrichtung insgesamt geändert werden, weil die bisherige Abwassergrube hinterm Haus, der Kanal aber an der Straßenseite liegt. Auch für den nachträglichen Anschluss oder den Anschluss von baulichen Erweiterungen an die öffentliche Abwasseranlage ist ein Entwässerungsantrag bei den Technischen Betrieben Remscheid einzureichen. Info-Blatt Anschluss

 

ÄNDERUNG DER BESTEHENDEN ENTWÄSSERUNG AUF DEM GRUNDSTÜCK

Änderungen einer bereits genehmigten Grundstücksentwässerung bedürfen der Genehmigung bzw. Zustimmung der Stadt. Dies gilt insbesondere dann, wenn vormals an die Kanalisation angeschlossene Flächen abgekoppelt werden sollen. Hierzu ist ein Antrag auf Befreiung vom Benutzungszwang für Niederschlagswasser zu stellen. Näheres finden Sie im Merkblatt Niederschlagswasserbefreiung.