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DIE SATZUNGEN

Grundlage unserer Arbeit

Grundsätzlich hat der Staat es den Gemeinden ermöglicht, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln (z. B. § 7 Gemeindeordnung für das Land NRW – GO NRW).

Für den Aufgabenbereich Abfallentsorgung gibt es die unten genannten Satzungen, aus denen Sie alle weiteren Einzelheiten zu eventuellen Fragestellungen entnehmen können. Diese Satzungen werden durch Änderungssatzungen wegen geänderter Rechtslagen oder Gebührenanpassungen aktualisiert (in der Regel am Angang eines Jahres in die Satzung eingearbeitet).
Der Rat der Stadt hat folgende Satzungen als neue Fassungen erstmals beschlossen und durch Änderungssatzungen in den Folgejahren stetig aktualisiert:

Abfallsatzung der Stadt Remscheid

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Remscheid

Satzung der Stadt Remscheid über die Benutzung des Wertstoffhofes Solinger Straße und die Erhebung von Entgelten