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SATZUNGEN

Grundsätzlich hat der Staat es den Gemeinden ermöglicht, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln (z.B. § 7 Gemeindeordnung für das Land NRW – GO NRW).

Für den Aufgabenbereich Abwasserbeseitigung gibt es die unten aufgelisteten Satzungen, aus denen Sie per Doppelklick alle weiteren Einzelheiten zu eventuellen Fragestellungen entnehmen können. Diese werden durch Änderungssatzungen wegen geänderter Rechtslagen oder Gebührenanpassungen aktualisiert (in der Regel am Ende eines jeden Jahres und im Januar des Folgejahres in die Satzung eingearbeitet).

Gültig bis 30.06.2019:

Entwässerungssatzung der Stadt Remscheid für Grundstücke mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage

Entwässerungssatzung der Stadt Remscheid für Grundstücke mit Kleinkläranlagen und abflusslosen Abwassersammelgruben

Gültig ab 01.07.2019:

Entwässerungssatzung der Stadt Remscheid für Grundstücke mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für Grundstücke mit Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkäranlagen und abflusslosen Sammelgruben)

(Die beiden älteren Satzungen wurden wegen vieler doppelt enthaltenen Regelungen zu einer Satzung zusammengefasst.)

Entwässerungsgebührensatzung