Unterhaltung von Straßen und Ingenieurbauwerken
Das Remscheider Straßennetz erstreckt sich über cirka 429 km. Die Stadt Remscheid ist für die Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen innerhalb der sogenannten "Ortsdurchfahrt" im Stadtgebiet zuständig.
Täglich werden durch die Straßenbegeher die öffentlichen Straßen kontrolliert. Hierbei werden die Straßen in verschiedene Kategorien eingeteilt. Aufgrund der Wichtigkeit der Straße werden die Prüfungen in verschiedenen Zeitintervallen durchgeführt, von wöchentlich bis hin zu einem 8-wöchigem Turnus. Die bei der Begehung festgestellten Mängel oder Schäden werden der zuständigen Straßenmeisterei gemeldet. Diese Schäden werden dann durch die Mitarbeiter nach Prioritäten abgestellt. Remscheid verfügt über 3 Straßenmeistereien
- Alt-Remscheid
- Remscheid-Süd
- Lennep / Lüttringhausen
Die im Eigentum der Stadt Remscheid befindlichen 250 Ingenieurbauwerke umfassen
- Brücken
- Tunnel
- Durchlässe
- Stützmauern
- Treppenanlagen
- Schilderbrücken
Durchführung von Bauwerksprüfungen an den Neuenkamper-/ Birgderkamper Brücken
Auf der Grundlage der DIN 1076 erfolgt die technische Überwachung und Prüfung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit der drei vorgenannten Brücken. Alle 6 Jahre wird turnusmäßig die Hauptprüfung an den Bauwerken durchgeführt, alle 3 Jahre erfolgt die Einfache Prüfung und in den Jahren dazwischen die jährliche Besichtigung.
Die regelmäßige Überwachung und Prüfung der Bauwerke hat den Zweck, etwa eingetretene Mängel rechtzeitig zu erkennen und den Baulastträger bzw. Unterhaltungsträger dadurch in die Lage zu versetzen, sie zu beseitigen, bevor größerer Schaden eintritt oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Die Mängelerfassung im Zuge der Bauwerksprüfung dient als Grundlage für die später aufzustellende Kostenschätzung für größere Instandsetzungsmaßnahmen oder weitergehende Sanierungen an den Bauwerken und Einwerben der dafür erforderlichen Geldmittel.
Die letzte turnusmäßige Bauwerksprüfung an den drei Brücken fand im Herbst 2014 statt. Dafür ist im Vorfeld die Beteiligung mit einem externen Ing. – Büro, die Gestellung von Hilfsgeräten, wie z. B. ein Steiger und die Herstellung der Zugänglichkeit im Bereich der Bauwerksuntersichten zu koordinieren.