ABWASSERGEBÜHREN 2024
Der Unterhalt, die Modernisierung und der Ausbau der Abwasserbeseitigungsanlagen kommen allen Remscheider Bürgern zugute. Aber sie verursachen auch Kosten, die in Form von Gebühren auf die Nutzer umgelegt werden. Das Verfahren hierfür ist genau geregelt und unterliegt strengen Kriterien. Die Technischen Betriebe Remscheid versenden am Anfang eines jeden Jahres mit den Grundabgabenbescheiden eine Übersicht über alle aktuellen Gebühren, aus der auch die Vergleichszahlen des Vorjahres hervorgehen.
Nachstehend die Abwassergebühren 2024 gemäß Ratsbeschluss vom 07.12.2023:
Zusatzinfo | Entgelt | |
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Schmutzwassergebühr | pro m3 Frischwasser | 2,87 € |
Schmutzwassergebühr | für beitragspflichtige Mitglieder im Wupperverband | 1,35 € |
Niederschlagswassergebühr | pro m2 angeschlossene Fläche | 1,52 € |
Kleinkläranlagen | pro m3 abgefahrenen Anlageninhalts | 89,78 € |
Kleineinleiterabgabe | pro m3 Frischwasser | 0,44 € |
Mitglieder im Wupperverband (größere Industriebetriebe) zahlen die für sie anfallenden Kosten der Abwasserklärung direkt an den Wupperverband. Daher sind ihre Abwassergebühren geringer.
Allgemeine Erläuterungen zu den Abwassergebühren
Schmutzwassergebühren:
Die Schmutzwassergebühren werden auf Grundlage des Frischwasserverbrauches ermittelt. Bereits seit dem 01.01.2010 werden die Schmutzwassergebühren zusammen mit dem Frischwasser durch die EWR GmbH abgerechnet.
Die Festsetzung der Schmutzwassergebühren erfolgt dabei durch gesonderten Bescheid der Stadt. Bescheid und Abrechnung werden in einem Umschlag versendet. Ihr Grundabgabenbescheid enthält somit keine Forderungen zu den Schmutzwassergebühren.
Frischwasserverbrauch für die Gartenbewässerung:
Auf Antrag kann die in Rechnung gestellte Wassermenge, die nachweisbar verbraucht und somit der öffentlichen Abwasseranlage, Sammelgrube oder einem Gewässer nicht zugeführt wurde, von der Abwassermenge abgesetzt werden. Hierzu muss ein Wasserzähler fest in die zum Garten führende Frischwasserleitung eingebaut werden. Die Antragsunterlagen und weitere Erläuterungen hierzu finden Sie unter Antrag Reduzierung Abwassermenge.
Gebühren für die Ausfuhr der Schlämme aus Kleinkläranlagen:
Seit dem 01.01.2010 werden diese Gebühren nach dem Ausfuhrmaßstab veranlagt. Die Gebühren werden also nach der Menge des abgefahrenen Anlageninhalts der Kleinkläranlagen berechnet. Die Ausfuhrmenge wird an der Messeinrichtung des Abfuhrfahrzeugs festgestellt. Die Gebühr wird nach der Entleerung der Kleinkläranlage durch gesonderten Bescheid erhoben.
Niederschlagswassergebühren:
Die Niederschlagswassergebühren werden anhand der angeschlossenen bebauten und befestigten Fläche ermittelt. Gemäß der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Remscheid gelten als befestigte Flächen alle künstlich befestigten Flächen, z.B. asphaltierte, plattierte oder gepflasterte Flächen, hierzu zählen auch mit so genanntem Ökopflaster belegte Flächen. Näheres finden Sie unter Abgabenerklärung Niederschlagswassergebühren und Merkblatt zur Abgabenerklärung