Wegerecht
Die TBR ist für die Widmung und Einziehung von Straßen, Wegen und Plätzen zuständig. Hierzu werden Allgemeinverfügungen erlassen, die im Amtsblatt veröffentlicht werden. Aber auch alte Straßen, für die keine förmliche Widmung vorliegt, können einen öffentlichen Charakter haben. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Der Rechtscharakter einer Verkehrsfläche hat u. a. Auswirkungen auf die Unterhaltungspflichten und auf die Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Eine Auskunft über den Rechtscharakter einer Straße oder eines Weges können Sie nur im Rahmen einer gebührenpflichtigen Wegerechtsbescheinigung (71,00 Euro) erhalten.
Den Antrag auf eine Wegerechtsbescheinigung erhalten Sie hier.