Sondernutzungsgebühr
Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus (zum Beispiel für die kurzzeitige Aufstellung eines Baucontainers auf der Straße oder dem Gehweg) wird gemäß Satzung eine Sondernutzungsgebühr erhoben (Ansprechpartnerin hierzu siehe rechts).
Die erforderliche Genehmigung für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes ist beim Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung (Ämterhaus) zu beantragen.