PRIVATE ABWASSERANLAGEN
Die private Abwasseranlage wird als Anschlussleitung bezeichnet, die sich aus der Grundstücksanschlussleitung und der Hausanschlussleitung zusammensetzt.
Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen von der öffentlichen Abwasseranlage bis zur privaten Grundstücksgrenze, Hausanschlussleitungen sind die Leitungen hinter der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, wo das Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt, sowie die Einsteigschächte und Inspektionsöffnungen. Bei Druckentwässerung ist die Druckstation (inklusive Druckpumpe und ggf. vorhandener Absperreinrichtung) auf dem privaten Grundstück Bestandteil der Hausanschlussleitung Entwässerungssatzung der Stadt Remscheid
Im Regelfall sind alle Arbeiten an den Anschlussleitungen (Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung sowie die laufende Unterhaltung, insbesondere Reparatur, Reinigung und Inspektion) vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten durchzuführen.
Hierbei ist darauf zu achten, dass Arbeiten an der Grundstücksanschlussleitung durch ein von der Stadt anerkanntes Fachunternehmen auszuführen sind.
Auch die privaten Abwasseranlagen müssen den technischen Vorschriften entsprechen. Hierzu gehört auch, dass die Anlagen dicht sind, so dass weder Abwasser in den Untergrund gelangen noch Grundwasser in das Abwassersystem eindringen kann.