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ABWASSERBESEITIGUNGSKONZEPT (ABK)

Die technischen Möglichkeiten, Abwasser zweckmäßig und umweltgerecht zu sammeln, zu behandeln und danach in die Gewässer einzuleiten, verbessern sich stetig. Dies geht mit einer kontinuierlichen Verschärfung der Vorschriften einher.

Die Abwasseranlagen, wie sie seit Beginn des 20. Jahrhunderts zur Vermeidung von Seuchen und Krankheiten infolge der immer dichteren Besiedelung gebaut wurden, genügten häufig den Anforderungen nicht mehr. Deshalb mussten und müssen auch heute noch bestehende Anlagen zum Teil verbessert und, wenn nötig, neue Anlagen gebaut werden. Das sind Investitionen, die nur über viele Jahre verteilt bewältigt werden können.

Zuständig für die Beseitigung des Abwassers sind in der Regel die Gemeinden. In Remscheid wird diese Aufgabe vom Geschäftsbereich Stadtentwässerung der Technischen Betriebe Remscheid - TBR - (vormals REB) wahrgenommen. Sie legt nach vorherigem Ratsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde (Obere Wasserbehörde) eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen vor. Diesen Bericht nennt man Abwasserbeseitigungskonzept (ABK).

Das ABK muss alle 6 Jahre fortgeschrieben werden.

Beim zurzeit gültigen Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um die 5. Fortschreibung. Diese Fortschreibung enthält 83 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 55 Mio € und wurde von den zuständigen Gremien (Betriebsausschuss TBR am 07.12.2021 und Rat der Stadt am 09.12.2021) beraten und beschlossen.

Hier finden Sie die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Remscheid.