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STRASSENREINIGUNGSGEBÜHREN 2024

Die Kosten gerecht verteilen

Um die Aufgaben der Straßenreinigung und des Winterdienstes zufriedenstellend zu erfüllen, bedarf es eines erheblichen Aufwandes an Organisation, Logistik und Arbeitskraft. Die dadurch entstehenden Kosten werden in Form von Gebühren auf die Anlieger verteilt.

Bereits seit dem 01.01.2006 werden für den Winterdienst separate Gebühren erhoben, da das Oberverwaltungsgericht Münster eine einheitliche Straßenreinigungsgebühr für nicht zulässig erklärt hatte, weil für die einzelnen Grundstücke im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes unterschiedliche Leistungen erbracht werden. Neben dieser Änderung wurde die Reinigungsklasse "Anliegerstraße" aufgegeben, da eine Differenzierung zwischen diesen und Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen, immer schwieriger geworden ist.

Die Gebührenhöhe für die Sommerreinigung und den Winterdienst hängt unmittelbar mit dem Wettergeschehen zusammen. Längerer Winter = höhere Kosten bei gleichzeitig geringeren Kosten bei der Sommerreinigung und umgekehrt.

Zum Anfang eines jeden Jahres versenden die Technischen Betriebe Remscheid zusammen mit dem Grundabgabenbescheid eine Übersicht der aktuellen Gebühren, aus der auch die Vergleichszahlen des Vorjahres hervorgehen.

Für 2024 beträgt gemäß Ratsbeschluss vom 07.12.2023 die Straßenreinigungsgebühr bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend

  • dem innerörtlichen Verkehr dient: 2,27 EUR (2,15 € Vorjahr),
  • dem innerörtlichen Verkehr dient und deren Reinigung einen besonderen Aufwand erfordert: 4,03 EUR (3,81 € Vorjahr),
  • dem überörtlichen Verkehr dient: 1,95 EUR (1,84 € Vorjahr),
  • Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Jahresgebühr entsprechend.

Erläuterung der Reinigungsklassen:
Zu den Straßen, die überwiegend dem innerörtlichem Verkehr dienen, zählen die Verbindungsstraßen mit großer innerörtlicher Verkehrsbedeutung wie die Königstraße, Kölner Straße, Kreuzbergstraße sowie die Anliegerstraßen. Ein besonderer Reinigungsaufwand besteht z. B. in der Alleestraße.
Zu den Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen, zählen vor allem die Bundesstraßen und sonstigen Hauptdurchgangsstraßen mit großer überörtlicher Verkehrsbedeutung wie beispielsweise die Freiheitstraße, Ringstraße, Lindenallee.

Die Winterdienstgebühr 2024 beträgt gemäß Ratsbeschluss vom       07.12. 2023 je Frontmeter für Straßen mit  

  • Priorität I: 0,65 EUR  und mit
  • Priorität II: 0,55 EUR.

Welche Dringlichkeitsstufe Ihrer Straße zugewiesen wurde, entnehmen Sie bitte dem Strassenverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung; Aktualisierung erfolgt Anfang Januar eines jeden Jahres).