Abweichende Regelungen zum Zahlungs- und Besuchsverkehr
Ab dem 17.03.2020 werden keine Barzahlungen mehr bei der TBR entgegengenommen! Im Einzelnen bedeutet das für die folgenden Bereiche:
- Wertstoffhof: Für zahlungspflichtige Abfälle besteht vor Ort die Möglichkeit, per EC Karte zu zahlen.
- Sperrmüllexpress: Anträge werden nur noch gegen Vorlage eines Überweisungsbelegs anstelle der bislang üblichen Barvorauszahlung angenommen. Die Beträge können Sie hier einsehen. Antrag und Zahlungsbeleg können Sie entweder per E-Mail (abfallentsorgung@tbr-info.de) zusenden oder auch in den Hausbriefkasten Nordstraße 48 einwerfen. Der Abholtermin wird dann telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.
- Grundabgaben: Vereinbarte Ratenzahlungen können ebenfalls nicht mehr bar entgegengenommen werden. Die Beträge sind zu überweisen.
Publikumsverkehr: Die Dienstgebäude der TBR in der Nordstraße 48 und Lenneper Straße 63 sind bis auf weiteres für den Publikumsverkehr gesperrt. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Abstimmung und Rückmeldung durch die Ansprechpartner der TBR möglich.