Urteil der Oberverwaltungsgerichts NRW vom 17. Mai zur Kalkulation der Abwassergebühren
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 17. Mai 2022 in Bezug auf die Abwassergebührenkalkulation seine langjährige Rechtsprechung grundlegend geändert. Dieses Urteil wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf die Kalkulation und Festsetzung der Abwassergebühren durch die Stadt Remscheid haben.
Die rechtskräftigen Bescheide werden aufgrund des Grundsatzes der Rechtssicherheit weiterhin Bestand haben und nicht geändert werden.
Aufgrund der geänderten Rechtsprechung werden vorsorglich ab sofort alle entsprechenden Abwassergebührenbescheide der Stadt Remscheid hinsichtlich der Festsetzung dieser Gebühren mit dem Vorbehalt einer Nachprüfung erlassen. Die Festsetzungen erfolgen somit "auf Widerruf" und es ist sichergestellt, dass später durch neue Bescheide ggf. notwendige Korrekturen erfolgen werden. Dies wird seitens der Technischen Betriebe Remscheid automatisch geschehen. Sollten Beträge zu viel bezahlt worden sein, wird eine entsprechende Erstattung erfolgen.
Alle notwendigen Korrekturen können aber erst erfolgen, wenn die (an die neue Rechtsprechung angepassten) Gebührenkalkulation im Herbst erfolgt und die neuen Gebührensatzungen vom Rat der Stadt Remscheid beschlossen worden sind. Aufgrund der notwenigen Vorarbeiten und Abläufe kann derzeit dafür noch kein Termin genannt werden.