DIE NACHBARSCHAFTSTONNE
gemeinsam Gebühren sparen
Bewohner von zwei aneinander grenzenden Grundstücken können gemeinsam eine Bioabfall-Nachbarschaftstonne und/oder Restmüll-Nachbarschaftstonne als 120-Liter-Behälter nutzen. Dafür ist eine schriftliche Anmeldung nötig. Das Schreiben muss Folgendes enthalten:
- Adresse der beiden Grundstücke
- Adresse der beiden Grundstückseigentümer (Verwaltungen)
- Standortadresse des jeweiligen Behälters
- Angaben zur Abfuhrhäufigkeit
- Empfänger des Gebührenbescheids für die Nachbarschaftstonne(n)
- Unterschrift beider Grundstückseigentümer (Verwalter)