Entsorgung > Abfall­behälter > Nachbarschaftstonne

DIE NACHBARSCHAFTSTONNE

gemeinsam Gebühren sparen

Bewohner von zwei aneinander grenzenden Grundstücken können gemeinsam eine Bioabfall-Nachbarschaftstonne und/oder Restmüll-Nachbarschaftstonne als 120-Liter-Behälter nutzen. Dafür ist eine schriftliche Anmeldung nötig. Das Schreiben muss Folgendes enthalten:

  • Adresse der beiden Grundstücke
  • Adresse der beiden Grundstückseigentümer (Verwaltungen)
  • Standortadresse des jeweiligen Behälters
  • Angaben zur Abfuhrhäufigkeit
  • Empfänger des Gebührenbescheids für die Nachbarschaftstonne(n)
  • Unterschrift beider Grundstückseigentümer (Verwalter)