Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist zum 20.10.2015 überarbeitet worden.
Neben vielen Änderungen in der Logistik und bei der Behandlung von Elektroaltgeräten sind für Privathaushalte folgende Regelungen zu beachten:
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht in den Hausmüll gelangen!
Bislang können die Altgeräte über die Sperrmüllabfuhr, den Wertstoffhof und die Elektro-Sammelcontainer entsorgt werden. Darüber hinaus können Kleingeräte am Müllfahrzeug oder bei der mobilen Gartenabfallsammlung abgeben werden.
Ab August 2016 sind auch die Vertreiber und Händler von Elektrogeräten mit einer Verkaufsfläche von über 400 m² verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen.
Die betroffenen Händler müssen bei der Abgabe eines neuen Elektrogerätes an einen Endnutzer ein Altgerät der gleichen Geräteart kostenlos zurücknehmen. Des Weiteren sind alle Elektrokleingeräte unter 25 cm Kantenlänge unabhängig von einem Neukauf ebenfalls kostenlos zurückzunehmen.
Vor der Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten müssen die Verbraucher Altbatterien und Akkumulatoren, die nicht fest verbaut sind, von den Geräten trennen und den Batteriesammelsystemen zuführen.
Dies betrifft z. B. elektrische Werkzeuge, Mobiltelefone und Laptops. Überall dort, wo man Batterien kaufen kann, dürfen verbrauchte Batterien wieder zurückgegeben werden. Diese Regelung gilt auch für Autobatterien.
Natürlich ist auch eine kostenlose Abgabe auf dem Wertstoffhof der Technischen Betriebe Remscheid (TBR) möglich.
Achten Sie bei der Rückgabe von Computern und Laptops immer darauf, dass Ihre persönlichen Daten gelöscht wurden!
Die meisten Elektro- und Elektronikgeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen. Neben wertvollen Rohstoffen können dies auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei und Quecksilber sein.
Deshalb dürfen Altgeräte auf keinen Fall über den Hausmüll entsorgt werden!
Hierdurch gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe für den Stoffkreislauf verloren, sondern es werden auch zusätzliche Schadstoffe in den Hausmüll eingetragen.
Gebrauchte, funktionstüchtige Geräte können oftmals weiter genutzt werden und sollten daher nicht entsorgt, sondern zur weiteren Verwendung im Bekanntenkreis, an wohltätige Einrichtungen oder über die Tausch- und Verschenkbörse der TBR (www.tbr-info.de) abgegeben werden.